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Lieferkettengesetz macht die Armen ärmer

Das Lieferkettengesetz wird Unternehmen dazu verlassen, Lieferanten aus den schwächsten Länder auszuschließen: Die Risiken, in weniger gut kontrollierten Ländern sich auf Lieferanten mit Kinderarbeit oder sonstigen Misständgen einzulassen, werden einfach abgeschnitten.


"Die Unternehmen als verlängerten Arm des Staates einzusetzen, lassen die Unternehmen nicht mit sich machen", sagt Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Präsident, ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.


Er spricht zum Thema "Aktuelle Lage & Perspektiven für die Zukunft - Europa zwischen Coronakrise und globalen Herausforderungen" auf dem "4. SCHUFA B2B-Treff – Ein Netzwerk mit Zukunft".


Clemens Fuest weist darauf hin, dass das Wohlstandsgefälle auf der Welt nicht ignoriert werden darf. Indem auf Lieferanten verzichtet wird, die lediglich im Verdacht stehen, Kinderarbeit und andere Misstände nicht konsequent auszuschließen, wird gerade in den Ländern Einkommen vernichtet, die es wohl am dringendsten benötigen.


Die Ausführungen von Clemens Fuest lassen darauf schließen, dass das Lieferkettengesetz einerseits teleologisch die angestrebten Ziele nicht erreicht, andererseits auch noch weitere Probleme bewirkt, die gar nicht addressiert sind.


Das Bundeskabinett der Bundesrepublik Deutschland hatte einen Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen und am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz noch "rechtzeitig" vor der Bundestagswahl gebilligt.

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